Als es um die grossen Fragen der Taktik und nicht mehr nur um innerorganisatorische Konflikte ging, trat an die Stelle des Kompetenzstreits im einzelnen Fall der allgemeine Konflikt: die Frage nach der „Souveränität” in der Arbeiterbewegung. Die Parteiaktion wird vom Veto der Generalkommission abhangig gemacht.
Die verschiedenen Massenstreiks, die um die Jahrhundertwende in verschiedenen Ländern Europas dieses Kampfmittel im Wahlrechts-kampf erprobten, insbesondere die zentrale Bedeutung des politischen Massenstreiks in der russischen Revolution von 1905, brachten die Debatte über die Mittel, mit denen in Deutschland, zum Beispiel in Preussen, der Wahlrechtskampf zu führen sei, in Fluss. Der internationale Sozialistenkongress in Amsterdam 1904 beschäftigte sich mit der Frage des Massenstreiks. Die Debatte hatte in der Presse kaum einen gewissen Umfang erreicht, als die Generalkommission mit dem Kölner Gewerkschaftskongress 1905 den Beschlussen der Partei in dieser Frage zuvorkam. Die Gewerkschaften stellten die Sozialdemokratie vor eine vollendete Tatsache. Die Aktualität der Frage wurde bestritten, jede Beschlussfassung über eine eventuelle zukünftige Anwendung politischer Massenstreiks wurde abgelehnt; der Gewerkschaftskongress erliess sogar in aller Forme in Diskussionsverbot. Der Referent zu dem Tagesordnungspunkt 4, „die Stellung der Gewerkschaften zum Generalstreik”, Bömmelburg, sagte auf dem Kölner Kongress: Alle internationalen Kongresse habben sich damit beschäftigt. Für Deutschland ist der politische Massenstreik indiskutabel. Er wird auf der Tagesordnung des nächsten Parteitages voraussichtlich zu finden sein. „Daher mussten auch wir diesmal dazu Stellung nehmen, um nicht Gefahr zu laufen, dass wir uns später Beschlüssen fügen mussten, die einseitig an anderer Stelle gefasst sind”.