Die Weise, in der man mit der Rezeption königlicher Messiastraditionen im NT zu rechnen pflegt, bringt große methodische Schwierigkeiten mit sich. Von der alten Konzeption der ‘Spiritualisierung’ nationaler Erwartungen (Baur, Wernle etc.) hat man prinzipiell noch immer nicht abrücken können: Das Maß, in dem nationale Eschatologie christianisiert worden sein soll, entzieht sich historischer und soziologischer Erklärbarkeit. F. Hahn kann die Verwendung des jüdischen Messiastitels nur auf dem Umweg über sein Schema erklären, nach dem derartige Titel zunächst auf den Wiederkommenden bezogen worden seien: ‘Der jüdische Messiastitel war für Jesus und die Urgemeinde als solcher nicht tragbar’–das sei nur nach einem längeren Prozeß der Christianisierung möglich gewesen, in dem der Messiasbegriff besonders mit dem Leidensgedanken verbunden worden sei; Ursprung der erst nach der älteren Zeit einsetzenden Entwicklung sei die Spottinschrift am Kreuz gewesen.–Zu den Einwänden, die Ph. Vielhauer gegen diese Konzeption vorgebracht hat, ist hinzuzufügen, daß die These von der Hinrichtung Jesu als eines Messiasprätendenten (Kreuzesinschrift) angesichts des Befundes bei Mk ein Zirkelschluß ist. Denn woher weiß man, wie der Titel ‘König der Juden’ zu verstehen ist–und in welchem Zusammenhang steht dieser Titel mit den sonst bei Mk. berichteten Auftreten Jesu? Überdies ersetzt das von F. Hahn konstruierte Schema der allmählichen Übertragung der Titel auf den Irdischen nicht einen historischen Nachweis, wie es überhaupt möglich gewesen sei, derartige Titel zu applizieren. Enteschatologisierung allein erklärt noch gar nichts. Vor allem hat Hahn die Kategorie der ‘Wiederkehr’ Jesu zum Gericht nicht historisch verständlich machen können. Hier handelt es sich aber deutlich um eine ‘prophetische’ Kategorie (Vgl. Anm. 142): Der Verkünder kommt als Zeuge wieder. – Ebensowenig wie F. Hahn kann aber auch Ph. Vielhauer die Applikation jüdischer Messianologie auf Jesus erklären: Er rechnet mit einer totalen Umkehrung des jüdischen Messiasbegriffes, bzw.