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Die Legitimität des paulinischen Apostolates nach 2 Korinther 10–13*
Published online by Cambridge University Press: 05 February 2009
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Im folgenden wird vorausgesetzt, daβ 2 Kor 10–13 dem sogenannten Tränenbrief, den der Apostel nach dem in Korinth unglücklich verlaufenen Zwischenbesuch geschrieben hat, zugehört. Dabei soil nicht bestritten werden, daβ einige Aussagen, die man in diesem Zusammenhang erwarten würde, nicht nachzuweisen sind. So vermiβt man eine Darstellung der Ereignisse während des Zwischenbesuches in der Sicht des Paulus. Diese lassen sich nur indirekt aus dem 2 Kor erschlieβen (neben 2 Kor 10–13 bes. in den Kapiteln 1–7; vgl. 7.8). Darüber hinaus wird man zugestehen, daβ der Tränenbrief nur unvollständig überliefert ist (es fehlt zumindest der Anfang), so daβ die Möglichkeit nicht abgewiesen werden kann, daβ wesentliche Stücke der Abrechnung des Paulus mit seinen Gegnern der redaktionellen Zensur zum Opfer gefallen sind.
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1 Mit L. Aejmelaeus: F. Watson; G. Bornkamm, 172–8 (bei diesen Autoren jeweils auch ältere Literatur), der allerdings meint, 2 Kor 13.11–13 sei vermutlich dem Versöhnungsbrief zuzurechnen (187; vgl. jetzt auch H. D. Betz, ‘Corinthians’). S. auch W. Schmithals, der trotz immer weitergehender Teilungshypothesen und chronologischer Rekonstruktionen an der Identifikation von 2 Kor 10.1–13.13 mit dem Tränenbrief festhält (ders., Briefe, 69).
2 Dies auch gegen N. Hyldahl, der den Tränenbrief mit dem 1 Kor identifiziert (vgl. ders., ‘Frage’, 299–300). Diese These wurde von N. Hyldahl in seiner 1986 erschienenen Untersuchung über die paulinische Chronologie leicht modifiziert erneut vorgetragen (ders., Chronologie, 38–40; vgl. die Besprechung von Suhl, A., ThLZ 113 [1988] 186–91)Google Scholar. Anders auch H. Windisch, der 2 Kor 10–13 einem späteren Paulusbrief zuschreibt (16–18; s.a. Ch. K. Barrett, 10).
3 U. Borse, 84–113; vgl. bes. die zusammenfassenden Bemerkungen (106, 113); 177–8.
4 2 Kor 3 wird zwar gelegentlich als Reflex der paulinischen Rechtfertigungslehre empfunden (vgl. M. Carrez, 92: ‘La justice décrit ici la situation de ceux qui sont dans une juste relation avec Dieu par la foi’; V. P. Furnish, 228–9), jedoch ist klar, daβ die typische Rechtfertigungsterminologie des Gal und Röm hier nicht erscheint (vgl. U. Schnelle, Gerechtigkeit, 50–1) – ganz abgesehen von der Frage einer vorpaulinischen Überlieferung dieses Stückes; vgl. die Rekonstruktionsversuche von S. Schulz 1ff., der auf H. Windisch zurückverweist, welcher bereits 2 Kor 3.7–18 als ‘literarische Einlage’, die leicht herausgenommen werden könnte, ‘ohne daβ der briefliche Zusammenhang Schaden litte’, betrachtet hat (ders. 112), und von D. Georgi, 274–82. Sehr zurückhaltend ¨ber die Möglichkeiten, Text und Tradition zu erfassen, urteilt U. Luz, 128–9 (zur Frage der Herkunft dieser Überlieferung s.a. Anm. 31). Zu 2 Kor 5.21 vgl. U. Schnelle, a.a.O., 49–50. – Zur Frage, ob bzw. inwieweit die Bekehrung des Paulus seine Theologie von Anfang an bestimmt hat, vgl. die gegenteilige Ansicht von Chr. Dietzfelbinger (zur Rechtfertigungslehre bes. 114–16).
5 Zur Unterscheidung von ‘Epistel’ und ‘Brief’ vgl. A. Deiβmann, 194–6; zu dieser Differenzierung G. Strecker, Literaturgeschichte, 24, 67; zum literarischen Charakter des 2 Kor s.a. Deiβmann, 201.
6 Vgl. F. Siegert, 227–37.
7 Vgl. a.a.O., 237–40; zur Paradoxie s.a. a.a.O., 183.
8 Chr. Forbes, 22–3.
9 So handelt Th. Schmeller, 430–1 lediglich von ‘paulinischen Analogien zur “Diatribe”’; den Einfluβ des mündlichen Diatribestils begrenzt Schmeller auf ‘“diatribeähnliche” Briefpartien mit Themen der Missionspredigt’ (435, 414ff.).
10 Vgl. jetzt J. Schoon-Janβen, passim; s.a. J. A. Fitzmyer § 12, S. 29; S. K. Stowers, 80–1.
11 H. D. Betz, Apostel, 40 (Lit!). Kritisch beurteilt J. T. Fitzgerald den Ansatz, die paulinische Apologie in 2 Kor 10–13 aus der sokratischen Tradition zu verstehen, vielmehr würden rhetorische Konventionen genutzt, die den Schluβ auf den apologetischen Brief als einen genutzten Brieftyp erkennen lassen. Insgesamt sei 2 Kor jedoch zutreffender als ‘mixed letter’ zu verstehen, der auf verschiedene Brieftypen anspielt. – Zur Epistolographie und zur rhetorischen Analyse vgl. G. Strecker, Literaturgeschichte, 81–95.
12 ‘Ἀ Απολογητικός δέ έστιν ό πρός τά κατηγορούμενα τούς ένανίους λόγους μετ’ άποδείξεως είσφέρειν.’ Zitiert bei H. D. Betz, Apostel, 40.
13 Diese bereits 1975 vorgetragenen Überlegungen (vgl. bes. ders., ‘Composition’, 354, 377) sind in dem inzwischen in deutscher Sprache erschienenen Galaterkommentar in extenso durchgeführt worden (vgl. ders., Gal-Komm., 54–72).
14 Kritisch dazu H. Hübner; J. Schoon-Janβen, 72–8, 80–2; problematisch ist die Abgrenzung der einzelnen Abschnitte wie auch das Verhältnis von antiker Rhetorik und Paränese. Zu beachten ist, daβ in der antiken Epistolographie Rede und Brief grundsätzlich unterschieden werden; vgl. z.B. C. J. Classen 5–6 (zu H. D. Betz., a.a.O. 8ff.).
15 H. D. Betz, Apostel, 41: ‘Aus der Art der Verteidigung läβt sich … auf die Art der Anklage schlieβen. In den Kategorien der Antike ausgedrückt, ist Paulus von seinen Gegnern der Goetie angeklagt worden. Speziell ging es dabei urn seine Stellung als christlicher Apostel. Was die Gegner gegen Paulus also eingeleitet haben, ist als γοήτων φωρά anzusprechen.’
16 J. Zmijewski, 422–4.
17 Vgl. die Aufzählung der wichtigsten Stilmerkmale a.a.O., 422–3.
18 J. Zmijewski, 424; zustimmend K. Th. Kleinknecht, 292–3.
19 E. Auerbach, 32–3.
20 J. Zmijewski, 428–9 mit Verweis auf E. Auerbach, 35–7, 42.
21 J. Zmijewski, 430.
22 K. Berger, ‘Gegner’, 378, bezeichnet das ‘ironische Eingehen’ des Paulus auf das Verhalten der Gegner in der ‘Narrenrede’ als ‘Persiflage ihrer selbstherrlichen Praxis’.
23 Chr. Forbes, 18, zu 2 Kor 11.23ff.: ‘It is subtle because it is “boasting, like a fool” – a ruthless parody of the pretensions of his opponents. It is serious because it is boasting “of my weakness, that the power of Christ may rest on me” (12.9), and is intended to make a serious statement about the nature of apostolic authority.’
24 So mit Recht H. D. Betz, Apostel, 84.
25 H. Lausberg § 1246, s.v. parodie (S. 929). Die Imitatio an sich hat eine positive Funktion und ist auf die Nachahmung des Bewährten ausgerichtet (vgl. Quint 10. 2.1–3). Darin darf sie sich jedoch nicht genügen, sondern muβ durch ein ‘Überbietungsvorhaben’ verstärkt sein (Lausberg § 1144; vgl. Quint 10. 2.4ff. Dies erinnert an das paulinische ύπέρ έγώ von 2 Kor 11.23).
26 Chr. Forbes, 16.
27 So H. D. Betz, Apostel, 80–2, der auch Beispiele antiker Narrenreden beibringt (a.a.O. 82–4: Belege und Lit!).
28 E. Käsemann, ‘Legitimität’, 46–8, der den Apostelbegriff als Hinweis auf Jerusalem wertet, jedoch zwischen den ύπερλίαν άπόστολοι, als die die Urapostel bezeichnet sein sollen, und den ihnen nahestehenden, sich durch diese legitimiert meinenden Gegnern scheidet. Auch H. Windisch, der hinter dieser ironischen Bemerkung eine Selbstbezeichnung der Gegner als Apostel sieht, hält es für möglich, aber unsicher, daβ diese auf Jerusalem verweist, die Gegner sich also als Apostel der Jerusalemer Urgemeinde verstanden hätten (330).
29 Gegen F. Chr. Baur, ‘Christuspartei’, 85 u.ö., wiederum in seinem Paulusbuch 1.297 u.ö.
30 12.1; nach F. W. Horn, 296–7 benutzt Paulus hier geprägte Formulierungen, die freilich dem Apostel einen Anlaβ geben, seine eigene Entrückung und visionare Schau darzustellen.
31 Dagegen läβt sich aufgrund von 2 Kor 3.6ff. mit der Gegenüberstellung von ‘Dienst des Buchstabens’ und ‘Dienst des Geistes’ weder auf ein judaistisches noch auf ein pneumatisches Gegenüber schlieβen, da Paulus sich in diesem Zusammenhang offenbar eine ältere Tradition nutzbar macht. Eine eigene, wenngleich nicht für diesen Zusammenhang verfaβte Interpretation von Ex 34.29–35 durch Paulus nimmt dagegen D.-A. Koch an (332), auch W. Schmithals hält einen original paulinischen Midrasch für möglich (ders., Gnosis, 272), verwahrt sich jedoch ebenfalls gegen die Möglichkeit einer polemischen Erklärung dieser Verse (a.a.O. 273 Anm. 2; s.a. die Hinweise auf die Auslegungs-geschichte: ebd.), die jüdischen Moseüberlieferungen entnommen sein könnte (vgl. u.a. Philo, Vita Mosis 2.70) oder judenchristlicher Tradition entstammt (vgl. auch U. Luz, 130, der meint, ‘daβ Paulus an eine bereits in einer [eigenen?] Gemeinde [in einer Schule?] geläufige alttestamentliche exegetische Tradition anknüpft’). Anders S. Schulz, der die Tradition von den judaisierenden Gegnern durch Paulus übernommen und gegen diese polemisch verwendet sieht (28–9), und D. Georgi, der die übernommene Überlieferung als Text der pneumatisch orientierten Gegner identifiziert (258: ‘2.K. 3,7ff fügt sich gut in die Polemik des Paulus ein, wenn hier als Gegenüber eine häretische Mosetradition angenommen werden darf’). Dagegen E. Käsemann, ‘Geist’, 256: ‘Es leuchtet nicht ein, daβ er (Paulus) sich … gegnerischer Stichworte bediente und deren Meinung ins Gegenteil verkehrte, selbst wenn von V.7 ab ein vorpaulinischer Midrasch zu Ex 34.30ff aufgenommen oder variiert sein sollte’ (vgl. U. Luz, 129; D.-A. Koch, 333).
32 2 Kor 12.13ff.; Paulus' Ruhm besteht darin, daβ er sich allein von der Gemeinde zu Philippi hat unterstützen lassen: 11.5ff.; vgl. Phil 4.15.
33 2.17; vgl. 11.20: ‘sie fressen euch auf’.
34 12.17–18; vgl. 7.2; möglicherweise steht dies im Zusammenhang mit der Kollekte, die Paulus bei seinen Gemeinden für die Brüder in Jerusalem sammelte; s.a. 9.5.
35 H. D. Betz meint, daβ Paulus, indem er den keineswegs gegen ihn erhobenen Vorwurf der πλεονεξία von sich weist, in einem rhetorischen ‘Schachzug’ diesen Verdacht auf die Gegner lenkt und sie damit als Sophisten diskreditiert (ders., Apostel, 116–17).
36 10.10; vgl. 11.6.
37 So z.B. Chr. Dietzfelbinger; vgl. Anm. 4.
38 So auch J. Roloff, 41ff.; vgl. Apg 9.
39 Vgl. U. Schnelle, 53–4; U. Borse, 120–37.
40 Vgl. Röm 1.1; 1 Kor 1.1: κλητός άπόστολος; auch Gal 1.15 (Verb); gleichbedeutend ist άφωρισμένος Röm 1.1; Gal 1.15 (άφορίσας).
41 Vgl. 1 Kor 2.16 (νος Χριστο); dazu E. Käsemann, ‘Legitimität’, 48–9: Es ‘muβ darauf aufmerksam gemacht werden, daβ nach I Cor 12,28 das göttliche Pneuma an erster Stelle der von ihm ausgeteilten Charismen das Apostelamt begründet’ (a.a.O., 48).
42 So allerdings W. Beyer, 603–4; E. Käsemann, ‘Legitimität’, 56, wo zur Unterstützung dieser These die Variante D*FGab vorgezogen wird.
43 Vgl. Gal 2.9; Röm 1.5; so auch H. Windisch, 310; dies wird durch das lokal zu verstehende έφικέσθαι ἄχρι καί ύμν (‘so daβ wir auch bis zu euch gelangt sind’) belegt.
44 Der gegnerische Vorwurf gegen Paulus dürfte besagt haben, daβ der Apostel die Grenzen des ihm zugeteilten Missionsgebietes überschritten habe.
45 Vgl. hierzu und zum folgenden G. Streeker, ‘Evangelium’, 183–228, bes. 208–9. Anders als hier gesagt, gehe ich nicht mehr davon aus, daβ ‘die Korintherbriefe … die Rechtfertigungslehre des Galaterbriefes zeitlich und inhaltlich’ voraussetzen, sondern schlieβe mich der Position von U. Schnelle an; vgl. ders., Gerechtigkeit, 53.
46 Vgl. K. Kertelge, 169: ‘εύαγγέλιον ist die Weise, in der sich der Auferstandene in der Gegenwart selbst bezeugt. Paulus aber ist der Diener des εύαγγέλιον, insofern er der Selbstbezeugung des Auferstandenen das artikulierende Wort leiht.’
47 Vgl. 1 Kor 5.1–5; dazu jetzt I. Goldhahn-Müller, 121–35, bes. 125–7; s.a.u. 3.3.
48 10.17; 1 Kor 1.31; vgl. Jer 9.23–4; von hier aus ist es problematisch, mit K. Prümm, 340–4 vor 11.21b eine Zäsur im paulinischen καυχσθαι zu vermuten, da erst hier ein polemisch-ironischer Gebrauch einsetze. Demgegenüber trage das Vorherige ‘keinen ironischen Beiklang, sondern ist ernst vorgebrachtes Eigenwertbewuβtsein (worein ja übrigens auch jener Wettlauf schlieβlich doch einmündet)’ (a.a.O. 342). Vgl. J. Cambier, der ‘une vanterie selon le Seigneur laquelle est sagesse de spirituel’ aufzeigt, d.h. eine Erkenntnis, die Bestandteil des apostolischen Amtes ist (ders., 505), sowie ‘une autre vanterie, fruit de la sagesse humaine’, nämlich den Ruhm der Gegner, den Paulus als ‘Narr’ aufnimmt, um die Opponenten zu rügen (a.a.O. 505–7).
49 S.o. Anm. 30 zu F. W. Horn.
50 K. Prümin, 379.
51 Vgl. auch E. Käsemann, ‘Legitimität’, 63: ‘Paulus hat die von seinen Gegnern vertretene Tradition zwar aufgenommen, ihr aber nicht das gleiche Gewicht und die gleichen Akzente zuerkannt wie jene.’
52 A.a.O., 62.
53 Vgl. 12.9–10; 1 Kor 15.43; s.a. E. Käsemann, ‘Legitimität’, 54–5.
54 Vg. die einfachen Aufzählungen: neben 2 Kor 11.23b-29, bes. 2 Kor 6.4b-5; 12.10; Röm 8.35; auβerdem die antithetischen Listen: 1 Kor 4.10–13; 2 Kor 4.8–9; 6.8–10; Phil 4.12. Die Herleitung dieser Peristasenkataloge ist mit unterschiedlichen Ergebnissen versucht worden. So verwies R. Bultmann auf ähnliche Kataloge in der Stoa (ders., Stil 71, 80; s.a. die Übersicht über ähnlich urteilende Exegeten bei W. Schrage, ‘Leid’, 142, mit Anm. 2). Will W. Schrage eine Beeinflussung der Peristasenkataloge durch die Stoa nicht ausschlieβen (a.a.O., 147), so sieht er ihren Primärhintergrund in der Apokalyptik (a.a.O., 143–5). Ältere Überlegungen aufnehmend, wurde von R. Hodgson, 79–80 und K. Berger, Formgeschichte, 226–7, versucht, die Peristasenkataloge auf die Herakles-Tradition zurückzuführen, die ‘die innere Affinität von Taten und Leiden … deutlich erkennen’ lasse (a.a.O., 226). Auf die hellenistisch-griechische Umwelt verweist auch J. T. Fitzgerald, wenn er die Tradition der Leiden des Weisen/Philosophen als Hintergrund heranzieht. Die Adaption durch Paulus vollziehe sich, indem diese Überlieferung mit Hilfe der alttestamentlichen Motive des leidenden Gerechten und Propheten sowie der Bindung an das Kreuz Christi interpretiert werde.
55 So K. Berger, a.a.O. 226, 276; s.a. K. Th. Kleinknecht, 288, 294.
56 Zu Recht: W. Schrage, ‘Leid’, 162–3, der neben dem primären ‘Widerfahrnischarakter’ auch auf eine ‘paränetische Tendenz’ hinweist.
57 A.a.O. 143; vgl. 2 Kor 11.23b: vier έν-Verbindungen; V. 24–5: fünf verba finita (1. Person); V. 26: neun Substantiv-Konstruktionen (Dat. Plur.; davon achtmal κινδύνοις); V. 27: drei Paare (zweimal έν und Dat.), wechselnd mit zwei έν und einfachen Dat.-Konstruktionen; wie in anderen Peristasenkatalogen (z.B. 2 Kor 6.4b-5) hat die Dreizahl eine wesentliche, prägende Funktion.
58 Z.B. Epictet Diss. 1.11.33:
‘καί άπλς οΰτε θάνατος οΰτε φυγή
οΰτε πόνος οΰτε ἄλλο τι τν ιοιούτων
αΐτιόν έστι το πράττειν τι μή πράττειν ήμς
άλλ’ ὑ;πολήψεις καί δόγματα.’
Vgl. R. Bultmann, Stil, 19 mit weiteren Belegen.
59 Vgl. u.a. Epictet Diss. 1.11.33 (s. Anm. 58); s.a. H. Braun, 165–7; W. Schrage, ‘Leid’, 149–53; ders., ‘Stellung’, 134–5.
60 W. Schrage, ‘Leid’, 165; vgl. 4 Esr 7.1–9.14; auch 1 QH 2.23–5 (die Gefahr, in der sich der Beter befindet, findet ihre Überwindung im Gericht über die Gottlosen); anders 1 QH 9.25–7 (Gegenwartssituation).
61 2 Kor 1.5ff.; Gal 6.17; vgl. E. Käsemann, ‘Legitimität’, 55: Die Schwachheit ist ‘gleichsam das Zeichen der in Christus fleischwerdenden Gnade und darum für den Apostel der Beweis der Gemeinschaft mit seinem Herrn’ – freilich steht in den Korintherbriefen noch nicht das Thema Rechtfertigung aus Gnaden im Gegensatz zur Rechtfertigung aus Werken zur Diskussion (s.a. Anm. 4) – dazu auch J. Cambier, 491; W. Schrage, ‘Leid’, 168–9.
62 2 Kor 1.4ff.; 11.29. – Dies im Kontext der teilweise schon zurückliegenden Ausein-andersetzungen mit den korinthischen Gegnern; jedoch dürfte die von L. Goppelt formulierte Alternative die gegnerische Position überzeichnen: ‘Und im 2. Korintherbrief konfrontiert er die synergistische Weltveränderung durch göttliche Machterweise, die von Pseudoaposteln in Korinth propagiert wird, mit der Kreuzesgestalt seines Aposteldienstes’ (442).
63 12.7; ohne Diskussion der anstehenden Fragen spricht K. Th. Kleinknecht von Krankheit (295, 298); anders R. M. Price, 37, der meint, es sei ein Dämon oder Engel bezeichnet, der gesandt wurde, urn Paulus seiner wunderbaren Erfahrungen wegen zu bestrafen, da der Apostel über diese Position stolz geworden wäre.
64 Vgl. auch R. Bultmann, der treffend bemerkt, ‘daβ das, was die apostolische Existenz charakterisiert, im Grunde auch der christlichen Existenz überhaupt ihren Charakter gibt’ (ders., Probleme, 3); Ch. K. Barrett, 126; J. Lambrecht, 143; W. Schrage, ‘Leid’, 158–9. -Dies auch zu T. Holtz, 328–9, dem zufolge das Leiden des Paulus, das auch eine Heilsbedeutung für die Gemeinde enthalte, dem Leiden der Gemeinde gegenübersteht.
65 Obgleich bei Paulus der Begriff der έξουσία durchaus gebräuchlich ist (immerhin bieten die echten Paulus-Briefe 17 der 102 Belege des Neuen Testaments), und zwar zumeist in der Korintherkorrespondenz (12mal), fällt auf, daβ Paulus ihn nur im Tränenbrief in diesem ‘rechtlichen’ Sinn absolut gebraucht: 10.8; 13.10. Diese Vollmacht ist verdankte Vollmacht, die in der Christus-Relation begründet ist (ἔδωκεν ό κύριος vgl. Röm 1.1; 1 Kor 1.1 u.ö.) bzw. im Betrautsein mit dem Evangelium (1 Thess 2.4; vgl. J. Hainz, 283). Sie ist aber auch reglementierte Vollmacht, die in Bezug auf die Gemeinde der Erbauung zu dienen hat; vgl. M.-A. Chevallier, 60: ‘C'est l'autorité de Dieu même qui lui a été déléguée dans un but précis, la construction de l'église.’ Ist diese Vollmacht aber an den Herrn gebunden und erweist sie sich für Paulus im 2 Kor in seinem Dienst im Zeichen des Kreuzes, so geht es nicht um einen formal begr¨ndeten Gehorsam, sondern um die rechte ‘Erkenntnis durch den der Gemeinde wie dem Apostel gegebenen Geist’ (W. Klaiber, 211; vgl. 212; G. Strecker, ‘Evangelium’, 228). Aus dieser prinzipiellen Vollmacht ergibt sich auch eine konkrete Vollmacht, ein Recht, das vom Apostel gegen¨ber der Gemeinde geltend gemacht werden kann (1 Kor 9.3ff.; vgl. J. Hainz, 283–4).
66 So Ph. Vielhauer, 72.
67 15mal im Corpus paulinum, gegen¨ber dreimal bei den Synoptikern, sonst nicht im Neuen Testament. – Zum Vergleich: Das Verb οίκοδομεî erscheint 40mal im Neuen Testament, davon 28mal bei den Synoptikern einschl. Apg, 9mal im paulinischen Schrifttum.
68 1 Kor 3.9; 2 Kor 5.1; vgl. Eph 2.21; Ign. Eph. 9.1.
69 Vgl. auch Gal 2.18, wo das Bild vom Bauen auf das Verhältnis des Apostels zum Gesetz angewendet wird: Paulus will nicht das ‘aufbauen’ (οίκοδομ), was er ‘zerstört hat’ (κατέλυσα); vgl. dazu J. Pfammater, 65 mit Anm. 163, der feststellt, daβ ‘die Aus¨bung seiner Strafbefugnis ein Aufbauen und nicht ein Zerstören ist’. S.a. M.-A. Chevallier, 61 mit Anm. 2; I. Goldhahn-Müller, 131–5.
70 Auβerdem dient dies richterliche Eingreifen dem Schutz der Gemeinde; vgl. I. Goldhahn-Müller, 131–5.
71 R. Bultmann, Kor.-Komm., 191.
72 Vgl. Ph. Vielhauer, 73.
73 2 Kor 1.14; 1 Kor 1.8; 5.5; vgl. 1 Thess 5.2ff.; Röm 2.5, 16.
74 11.15. – Zu Recht betont H. H. Schade, daβ ‘Paulus hier im apokalyptischen Horizont des eschatologischen Endkampfes denkt’ und daβ seiner Auffassung nach sich die Gegner schon jetzt ‘nicht (mehr) in Christus’ befinden (54).
75 Das Wort βάγνότης auβer 11.3 noch 6.6; das Substantiv kennzeichnet wie das Adjektiv άγνός im antiken Sprachgebrauch die Zugehörigkeit zur Gottheit, also ‘Heiligkeit’; vgl. W. Bauer-K. Aland, 20; H. Balz, 54: ‘die Lauterkeit, d.h. die vollkommene Gebundenheit der Gemeinde an Christus’.
76 Vgl. 1 Kor 15.20–8; der Ausdruck ετα τό τέλος (V. 24) zeigt eine apokalyptische Stufenfolge an: zuerst die Auferstehung Jesu Christi, darauf seine Parusie mit der Vereinigung derer, die zu ihm gehören, ‘sodann das Ende’, wenn nach der Vernichtung jeder Gewalt, Macht und Kraft das Reich Christi dem Vater übergeben werden wird. -Gegen die Gleichsetzung von παρουσίαund τέλος (V. 23–4) durch H. Conzelmann, 331–2.
77 2 Kor 13.4. – Der Ausdruck είς ύμâς ist textkritisch umstritten (nicht belegt durch BD2r); auch wenn man ihn in den Text nimmt und mit P. Siber (175 und Anm. 232) ζήσομεν als zeitliches Futur versteht, das auf eine innergeschichtliche Zukunft zielt, so ist doch mit alledem das Auftreten des Paulus gegenüber der Gemeinde und den Gegnern im Sinn einer ‘Vorwegnahme endgültiger Auferstehungsmacht’ (a.a.O., 176) interpretiert, so daβ die Enderwartung des Apostels unmiβverständlich ausgesprochen ist. Die Aufnahme der sonst bei Paulus futurisch-eschatologisch gebrauchten σύνΧριστ-Vorstellung ist daher schwerlich zufällig; vgl. auch P. Froitzheim, 203, der die ‘Zugehörigkeit unserer Stelle zur eschatologischen Reihe der Mit-Christus-Aussagen’ hervorhebt; auf die zukünftige Vollendung bezieht sie W. Radl (269; anders aber ders., 237).
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