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Published online by Cambridge University Press: 18 December 2008
1 Vgl. u.a. Price, John, The International Labour Movement, London 1945, S. 141–42Google Scholar; Lorwin, Lewis L., The International Labor Movement. History, Policies, Outlook, New York 1953, S. 182–83;Google Scholar Gottfurcht, Hans, Die internationale Gewerkschaftsbewegung im Weltgeschehen. Geschichte, Probleme, Aufgaben, Köln 1962, S. 135–37Google Scholar; von sowjetischer Seite: Muchtasipov, M., Sovetskie profsojuzy v bor'be za meždunarodnoe edinstvo rabočcego klassa, Moskau 1965, S. 101–02Google Scholar; Adibekov, G. M., Krasnyj Internacional prof-sojuzov, Moskau 1971, S. 112–13Google Scholar (deutsch: Die Rote Gewerkschaftsinternationale, Berlin 1973, S. 137–38Google Scholar); Kalicka, Felicja, Miedzynarodowa Federacja Zwiazków Zawodowych. Miedzynarodówka Amsterdamska 1919–1945, Warschau 1978, S. 421–27.Google Scholar
2 Vgl. Anm. 43.
3 Zum Weltgewerkschaftsbund vgl. Lademacher, Horst u.a., “Der Weltgewerkschafts-bund im Spannungsfeld des Ost-West-Konflikts”, in: Archiv für Sozialgeschichte, Bd 18 (1978), S. 119–215.Google Scholar
4 Adibekov, G. M., “Profintern v bor'be za edinstvo meždunarodnogo rabočego i prof-sojuznogo dviženija”, in: Novaja i Novejšaja Istorija, 1971, Nr 4, S. 28.Google Scholar
5 Dimitroff, Georgi, Probleme der Einheits- und Volksfront, 2. Aufl., Paris 1938, S. 50–51.Google Scholar
6 Vgl. Anm. 23.
7 Resolution zur Frage der Gewerkschaftseinheit, in: Die Internationale Gewerk-schaftsbewegung, Jg. 15 (1935), S. 121.Google Scholar
8 dazu, Siehe “Die Frage des Anschlusses der russischen Gewerkschaften”, in: Tätigkeit und Bestrebungen des Internationalen Gewerkschaftsbundes 1936–1938, Paris 1939, Bd 1, S. 30–31.Google Scholar
9 Der Trud-Artikel war mir nur in der deutschen Fassung des in Basel erscheinenden Komintern-Organs Rundschau über Politik, Wirtschaft und Arbeiterbewegung zugäng-lich: “Zur Frage der Einheit der internationalen Gewerkschaftsbewegung”, in: Rundschau, Jg. 6 (1937), S. 56.Google Scholar
10 Muchtasipov, Sovetskie profsojuzi, a.a.O., S. 101.
11 Siehe auch die Hinweise auf die Verhandlungen in seinen Erinnerungen: Walter Schevenels, Forty-Five Years: The International Federation of Trade Unions, Brüssel 1956, S. 263–67.Google Scholar
12 Sobottka, Gustav, “Das Plenum des Zentralrates der Sowjetgewerkschaften”, in: Rundschau, Jg. 6, S. 885–86Google Scholar; Lewytzkyj, Borys, Die Gewerkschaften in der Sowjetunion, Frankfurt 1970, S. 39.Google Scholar
13 Anhang zum Tätigkeitsbericht des Internationalen Gewerkschafsbundes 1933–1935, Paris 1936, S. 20–24.Google Scholar
14 Adibekov, , Krasnyj Internacional profsojuzov, a.a.O., S. 113.Google Scholar Während der Autor in der russischen Ausgabe für diesen Hinweis keine Quelle angibt, verweist er in der deutschen Übersetzung (S. 155, Anm. 173) auf Unterlagen im Zentralen Partei-Archiv in Moskau.
15 Vgl. Anm. 23.
16 Muchtasipov, , Sovetskie profsojuzy, S. 102.Google Scholar
17 Tätigkeit und Bestrebungen 1936–1938, a.a.O., Bd 2, S. 3.
18 Ausführlicher Bericht mit allen Stellungnahmen der Landeszentralen ebd., S. 1–11.
19 Zur UGT vgl. Anm. 35.
20 Vgl. Rundschau, Jg. 6, S. 2109, wo auf ein Interview des Generalsekretärs der CGT Belgiens und Vizepräsidenten des IGB, Mertens, Bezug genommen wird, und ebd., S. 2170.
21 Gegen den Beschluß, die sowjetischen Bedingungen nicht zu akzeptieren, stimmten neben dem Vorstandsmitglied Jouhaux die Vertreter Frankreichs, Mexikos und Spa-niens; Norwegen enthieit sich der Stimme. Gegen den Beschluß, keine weiteren Verhandlungen mit den Sowjetgewerkschaften zu führen, stimmten die Vorstandsmitglieder Jouhaux und Tayerle sowie die Landeszentralen Frankreich, Mexiko, Norwegen, Spanien und Tschechoslowakei. Vgl. Tätigkeit und Bestrebungen 1936–38, Bd 2, S. 11. Über den Verlauf der Osloer Tagung und ihre Beschlüsse wurde auch in der UdSSR ausführ-lich berichtet: “Resenie sessii General'nogo Soveta Meždunarodnogo Ob$$$edinenija Profsojuzov”, in: Pravda, 22. Mai 1938, S. 5.Google Scholar
22 “Die Frage des Anschlusses der russischen Gewerkschaften”, in: Die Internationale Gewerkschaftsbewegung, Jg. 19 (1939), S. 213–18.Google Scholar
23 Der VII. IGB-Kongreß hatte einstimmig beschlossen, “auf Grand des Ernstes der jetzigen internationalen Lage […] mit den Landeszentralen von Amerika, Australien, Neuseeland, des Fernen Ostens, der USSR und allen anderen, auß;erhalb des IGB stehenden Landeszentralen Verhandlungen zur Verwirklichung der Gewerkschaftsein-heit auf den ganzen Welt herbeizuführen”. Bericht über den Siebenten Ordentlichen Internationalen Gewerkschaftskongreß, 8. bis 11. Juli 1936 in London, in: Tätigkeit und Bestrebungen des Internationalen Gewerkschaftsbundes 1933–1935, Paris 1937, S. 501.Google Scholar
24 Die sowjetischen Gewerkschaften zählten 1937 21,79 Millionen Mitglieder, vgl. Ivanov, E. A., Profsojuzy v političeskoj sisteme socializma, Moskau 1974, S. 35.Google Scholar Der Gesamtu-nionszentralrat der Gewerkschaften (russische Abkürzung: VCSPS) repräsentierte 1937 insgesamt 162 Industrieverbände, vgl. Garlin, Sender, “Gewerkschaftsdemokratie in der Sowjetunion”, in: Rundschau, Jg. 7 (1938), S. 1033.Google Scholar
25 Die Aufgaben des IGB waren in den Statuten wie folgt festgelegt: “1. Die Förderung der Interessen und Bestrebungen der angeschlossenen Organisationen auf nationaler und internationaler Grundlage. 2. Die Förderung der nationalen wie internationalen ge-werkschaftlichen Bewegung in den nicht angeschlossenen Ländern. 3. Die Förderung der einheitlichen Aktion in allen Fragen von gemeinsamem gewerkschaftlichem Interesse. 3. Die Verhinderung internationalen Streikbruchs. 5. Die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der genannten sowie aller jener gewerkschaftlichen Zwecke, die in den Sat-zungen festgelegt sind.” Zitiert nach Die Internationale Gewerkschaftsbewegung, Jg. 1 (1921), Nr 2–3, S. 12.
26 Für das Jahr 1937 haben 14337226 Mitglieder des IGB (einschließlich der AFL, die erst im Juli beitrat) Beiträge in Höhe von 1385069,20 frz. Fr. gezahlt. Dabei wurden die zum 1.1.1937 ermittelten Mitgliedszahlen der einzelnen Landeszentralen zugrundege-legt. Die Differenz zu der in Moskau genannten Zahl von 19,6 Millionen Mitgliedern ergibt sich aus dem starken zahlenmäßigen Anwachsen der Gewerkschaftsbewegung, wie sie im Verlauf des Jahres 1937 in einigen Mitgliedsländern, insbesondere in Frank-reich, zu beobachten war. Die zum 1.1.1938 genannte Mitgliederzahl betrug 19140195. Vgl. dazu Tätigkeit und Bestrebungen 1936–1938, Bd 1, S. 168–69.
27 Im Zusammenhang mit ihrer Aufnahme in den IGB war der AFL 1937 zugestanden worden, nur die Hälfte des üblichen Mitgliedsbeitrags zu bezahlen.
28 Švernik bezieht sich hier auf sowjetische Pressemeldungen über die Entdeckung von Waffenlagern recnter Kreise in verschiedenen Teilen Frankreichs. Pravda und Izvestija hatten in den Tagen vor dem Verhandlungsbeginn mehrfach ausführlich über die “faschistische Verschwörung” berichtet. Vgl. u.a. “Raskrytie fašistskogo zagovora vo Francii”, in: Pravda, 20. November 1937, S. 5, und “Fašistskij zagovor vo Francii”, ebd., 22. November, S. 5.
29 Diese Gesetze betrafen u.a. die Einführung der 40-Stundenwoche, des bezahlten Urlaubs (15 Tage), des Rechts auf kollektive Arbeitsverträge und eines Verfahrens zur obligatorischen Streikschlichtung sowie die Verlängerung der Schulpflicht bis zum 14. Lebensjahr, die Sozialversicherung und die Arbeitslosenunterstützung. Sie wurden ergänzt durch die sog. Accords Matignon (Juni 1936), die zwischen den Gewerkschaften und den Unternehmern ausgehandelt worden waren und das Recht auf den Abschluß kollektiver Arbeitsverträge, auf gewerkschaftliche Organisation im Betrieb, das Streik-recht und die Einrichtung gewählter Vertreter des Personals garantierten.
30 Zwischen China und Japan, das bereits 1931 die Mandschurei besetzt hatte, war es am 7. Juli 1937 zum Ausbruch offener Feindseligkeiten gekommen, die durch den Ausdeh-nungsdrang der Japaner im Norden Chinas ausgelöst worden waren.
31 In den USA standen sich die AFL, seit Juli 1937 Mitglied des 1GB, und das teilweise stark links orientierte Committee (ab 1938 Congress) of Industrial Organizations gegen-über. In der Tschechoslowakei hatten die Roten Industriegewerkschaften auf ihrem VI. Kongreß (1937) beschlossen, sich der dem IGB angehörenden Tschechoslowakischen Gewerkschaftsvereinigung anzuschließen, was die letztere ablehnte. In Spanien gab es nicht nur Spannungen innerhalb der vorwiegend sozialistischen Unión General de Tra-bajadores, der sich 1935 die Mitglieder der kommunistischen Confederación General del Trabajo Unitaria angeschlossen hatten, sondern die UGT konkurrierte gleichzeitig mit der mächtigen anarchosyndikalistischen Confederatión National del Trabajo, vgl. dazu auch Anm. 35.
32 Vom 2. bis zum 24. November 1937 fand in Brüssel eine Fernostkonferenz aller Signatarstaaten des Neun-Mächte-Vertrags vom Februar 1922 (betr. Sicherung der politischen Unabhängigkeit und territorialen Integrität Chinas) statt, die das japanische Vorgehen in China zwar verurteilte, aber keine Gegenmaßnahmen ergriff.
33 Der Vorstand des IGB und das Büro der Sozialistischen Arbeiterinternationale hatten am 26. Oktober 1936 “alle Arbeiter- und Gewerkschaftsorganisationen auf[gefordert], die in ihrem Wirkungskreis gelegene Aktion gemeinsam anzusetzen, um nach Möglich-keit die Belieferung der spanischen Aufständischen zu verhindern”, Tätigkeit und Be-strebungen 1936–1938, Bd 2, S. 45.
34 Valencia war vom 6. November 1936 bis zum 31. Oktober 1937 – wegen der Belage-rung Madrids durch die Truppen Francos – Sitz der republikanischen Regierung.
35 Im Herbst 1937 drohte sich die UGT in einen die Regierung Negrín (Koalition von Rechtssozialisten und Kommunisten) befürwortenden, kommunistenfreundlichen Flügel um Gonzáles Peña und in einen gegen die Regierung opponierenden Flügel unter Largo Caballero (Vorgänger Negríns) zu spalten. Im Auftrag des IGB vermittelte Jouhaux im Januar 1938 einen “Kompromiß”, der praktisch auf die Anerkennung der schon im Oktober 1937 vollzogenen Ausschaltung des Caballero-Flügels hinauslief. Im März 1938 schlossen die UGT und die CNT ein Abkommen über Aktionseinheit, das aber ohne Folgen blieb.
36 Die Rede Jouhaux' sowie eine entsprechende Resolution des Kongresses finden sich im “Bericht über den Fünften Ordentlichen Internationalen Gewerkschaftskongreß in Stockholm”, in: Tätigkeit und Bestrebungen des Internationalen Gewerkschaftsbundes 1927/1930, Amsterdam 1930, S. 322f., 345.Google Scholar
37 Denselben Vorschlag unterbreitete am 23. September 1960 der sowjetische Partei- und Regierungschef N. S. Chruščev, als er für die Organisation der Vereinten Nationen drei Generalsekretäre forderte, von denen einer immer ein Vertreter der UdSSR sein müsse. Im Anschluß an die Rede Chruščevs forderten sowjetische Diplomaten auch für zahlreiche andere internationale Einrichtungen dieses sog. Troika-System. Vgl. dazu Dallin, Alexander, Sowjetunion und Vereinte Nationen, Köln 1965, S. 131–35.Google Scholar
38 Die sowjetischen Gewerkschaftsführer gingen ofTenbar davon aus, daß die Einigung mit dem IGB automatisch den Eintritt der sowjetischen Fachverbände in die mit dem IGB assoziierten Fachinternationalen, die sog. Internationalen Berufssekretariate, nach sich Ziehen würde. Bereits 1923–24 hatten sich zahlreiche sowjetische Fachgewerk-schaften im Zeichen der Einheitsfrontparolen der Komintern um die Zulassung zu den IBS bemüht, was die letzteren jedoch von einer Einigung zwischen dem IGB einerseits und der RGI bzw. den Sowjetgewerkschaften andererseits abhängig gemacht hatten.
39 Vgl. S. 377 unten.
40 Stolz bezieht sich hier offenbar auf die institutionelle Regelung des Verhältnisses zwischen dem IGB und den IBS, die auf dem Stockholmer Kongreß diskutiert und verabschiedet worden war. Vgl. “Bericht über den Fünften Ordentlichen Internationalen Gewerkschaftskongreß”, a.a.O., S. 419–20 (Resolution).
41 Vgl. dazu Anm. 23.
42 Schevenels hatte am 29. Oktober 1936 den Londoner Beschluß sowie die Satzung des IGB in französischer, englischer und deutscher Sprache an den Gesamtunionszentralrat der Gewerkschaften geschickt und in seinem Begleitschreiben die Hoffnung geäußert, daß die sowjetischen Gewerkschaften sich dem IGB anschließen würden. Die Internationale Gewerkschaftsbewegung, Jg. 17 (1937), S. 11.Google Scholar
43 Bei den sowjetischen Vorschlägen handelt es sich um die wörtliche Wiedergabe der auf S. 373f. abgedruckten Fassung, der nur die Unterschriften der drei sowjetischen Verhandlungsteilnehmer hinzugefügt wurden; auf eine Wiedergabe an dieser Stelle kann daher verzichtet werden. Nicht nur das Protokoll, das als Pressemitteilung vorge-sehen war, sondern auch die beiden Erklärungen sind später verschiedentlich veröffent-licht worden. Vom IGB in Die Internationale Gewerkschaftsbewegung, Jg. 18 (1938), S. 3–6; von sowjetischer Seite in Rundschau, Jg. 7, S. 93–94. Zu den interessanten Abwei-chungen der Rundschau-Veröffentlichung von dem in Moskau vereinbarten Text vgl. Anm. 44 und 45.
44 Diese vier Absätze erschienen unter dem Titel “Informacionnoe soobščenie” (Infor-mationsmitteilung) auch in der sowjetischen Presse: Pravda, 28. November 1937, und Izvestija, 28. November. Dabei fällt auf, daß der letzte Absatz von der mit den IGB-Vertretern vereinbarten Fassung leicht abweicht. Er lautet hier: “Nach der Prüfung und Bestätigung der oben erwähnten Vorschläge durch diese Körperschaften muß die prak-tische Lösung der Frage des Eintritts der sowjetischen Gewerkschaften in den Interna-tionalen Gewerkschaftsbund folgen.” Die Version der Pravda und Izvestija wurde auch von der Rundschau, Jg. 6, S. 1993, übemommen. Als aber die “Moskauer Dokumente” am Vorabend des Zürcher IGB-Kongresses von 1939 erneut in der Rundschau veröf-fentlicht wurden, hieß es in Übereinstimmung mit dem französischen Text: “Nach Untersuchung und Billigung der oben genannten Vorschläge durch diese Körperschaften soll die Eingliederung der Sowjetgewerkschaften in den IGB praktisch vollzogen werden.”Jg. 8(1939), S. 878.
45 Dieser Absatz lautet in der von der Rundschau veröffentlichten Fassung: “Wenn die verantwortlichen Organisationen des IGB die genannten Beschlüsse gefaßt haben werden, wird das Büro des IGB Verhandlungen über die Aufnahme der Sowjetgewerk-schaften in den IGB anbahnen, die der Einberufung eines außerordentlichen Kongresses voranzugehen hätten.” Jg. 7, S. 94, und Jg. 8, S. 878.