Der Expansionstrieb des sozialen Subjekts führt notwendigerweise zum “Gewahrwerden der äussern Begrenztheit”; auf Handlung als Wirkung folgt die Gegenwirkung, “es sei nun, dass Liebe uns zu fördern suche, oder Hass uns zu hindern wisse.” Was das Individuum in seinem Entfaltungstrieb beeinträchtigt, erscheint ihm als Willkür der Umwelt, was es verstandesgemäss auf eine Ursache nicht zurückführen kann, als Zufall. Es lehnt sich gegen diese äussere Willkür auf, indem es seinen persönlichen Willen hervorkehrt und ihm entsprechend zu handeln glaubt, wenn es diesen der Umwelt aufzuzwingen versucht; doch ist der Kampf gegen die äussere Willkür vergebens, denn, wenn auch diese als Willkür erscheint, so ist sie in der Naturkausalität begründet. Den erstrebenswerten Zustand, den das Individuum als Freiheit bezeichnet, den Zustand der ungehemmten Entfaltung, kann es zu seinem Glück nie erreichen. Das Streben nach Freiheit, wie es sich in der Reaktion gegen die beschränkenden Einrichtungen der Umwelt äussert, führt zum Konflikt zwischen den Handlungen des persönlichen Willens (Ausdruck des Expansionstriebes) und der Gegenwirkung der vermeintlichen Willkür einer feindlichen Umwelt.